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Datenschutz & KI – unsere Unterlagen

Hier liegen die drei Unterlagen offen, die eine Aufsichtsbehörde oder ein Kunde als Erstes sehen möchte: das Verzeichnis unserer Verarbeitungstätigkeiten, der Auftragsverarbeitungsvertrag für unsere Kunden und unsere Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Jedes Dokument lässt sich einzeln ausdrucken oder als PDF sichern. Fassung 1.0, Stand 21.09.2026.

KI-Richtlinie

Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz · EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) · Fassung 1.0 · Stand 21.09.2026

1. Warum es diese Richtlinie gibt

Wir setzen künstliche Intelligenz an zwei Stellen ein: im Büro als Werkzeug (Texte, Entwürfe, Programmierhilfe) und in unserem Produkt, wo Anrufe automatisch ausgewertet und auf Wunsch von einem Sprachassistenten entgegengenommen werden. Beides ist erlaubt – aber nur nach festen Regeln. Diese Richtlinie schreibt sie auf, gilt für alle Personen, die für uns tätig sind, und ist Teil des Arbeitsverhältnisses beziehungsweise des Auftrags.

Sie erfüllt zugleich die Pflicht aus Art. 4 KI-VO: Wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die damit befassten Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Der Nachweis darüber wird geführt (siehe Abschnitt 9).

2. Unsere beiden Rollen

RolleWann sie giltWas daraus folgt
Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO) Wenn wir fremde KI-Werkzeuge für unsere eigene Arbeit nutzen – etwa ChatGPT, Copilot oder Bildgeneratoren. Nutzung nur nach der Zweckbestimmung des Anbieters, mit menschlicher Aufsicht, mit geschultem Personal und unter Beachtung der Eingaberegeln in Abschnitt 5.
Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO) Wenn wir KI-Funktionen unter eigenem Namen in unser Produkt einbauen – Auswertung der Anrufe, KI-Telefonassistent. Transparenzpflichten nach Art. 50, Information unserer Kunden, Dokumentation der Funktionsweise, Abschaltbarkeit, Prüfung der Risikoklasse.

3. Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme

System Einsatz bei uns Unsere Rolle Einstufung Aufsicht
Sprach-zu-Text (Abschrift von Anrufen) Aus der Aufzeichnung wird eine Abschrift erzeugt Anbieter Geringes Risiko Disponent sieht die Abschrift und kann sie berichtigen
Sprachmodell zur Auswertung von Anrufen Erkennt Fahrtwunsch, Adresse, Uhrzeit, Name und Stornierungen Anbieter Geringes Risiko, Vorschlag ohne Rechtswirkung Jede erkannte Fahrt wird der Zentrale zur Bestätigung vorgelegt
KI-Telefonassistent (Sprachdialog) Nimmt Anrufe an, wenn kein Mitarbeiter verfügbar ist Anbieter Transparenzpflicht nach Art. 50 Abs. 1 Ansage zu Beginn, jederzeit abschaltbar, Rückfall auf Mitarbeiter
Allgemeine Chat- und Programmierassistenten Entwürfe für Texte, Programmierhilfe, Zusammenfassungen Betreiber Geringes Risiko Ergebnisse werden vor Verwendung geprüft
Bildgeneratoren Bildmaterial für Website und Werbung Betreiber Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 Kein Abbild realer Personen ohne Einwilligung

Dieses Verzeichnis wird bei jeder neuen KI-Funktion fortgeschrieben. Ein KI-Werkzeug, das nicht hier steht, darf für dienstliche Zwecke nicht eingesetzt werden, bevor es freigegeben und eingetragen ist.

4. Was verboten ist (Art. 5 KI-VO)

Unabhängig davon, wie nützlich es erscheinen mag, ist Folgendes untersagt:

Grenzfall Aufgabenzuteilung: KI, die Beschäftigten Aufgaben anhand ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Eigenschaften zuweist oder ihre Leistung überwacht, gilt nach Anhang III als Hochrisiko-System. Unsere Zuteilung von Fahrten arbeitet deshalb ausschließlich regelbasiert – nach Reihenfolge, Nähe und Verfügbarkeit. Eine Bewertung von Fahrern durch KI findet nicht statt und wird auch nicht eingebaut, ohne vorher die Hochrisiko-Pflichten zu prüfen.

5. Regeln für Eingaben

Was in ein KI-Werkzeug eingegeben wird, verlässt unser Haus. Deshalb gilt:

6. Menschliche Aufsicht

7. Transparenz (Art. 50 KI-VO)

8. Datenschutz und KI zusammen gedacht

9. KI-Kompetenz und Schulung (Art. 4 KI-VO)

10. Vorfälle melden

Jeder Verdacht auf eine Fehlfunktion, eine falsche Auskunft mit Folgen, einen Datenabfluss oder einen Verstoß gegen diese Richtlinie ist unverzüglich der Inhaberin zu melden – auch dann, wenn er selbst verursacht wurde. Eine offene Meldung hat keine arbeitsrechtlichen Nachteile; das Verschweigen sehr wohl. Betrifft der Vorfall personenbezogene Daten, greift zusätzlich das Verfahren nach Art. 33 DSGVO mit der 72-Stunden-Frist.

11. Geltung und Überprüfung

Diese Richtlinie gilt ab dem 21.09.2026 und wird jährlich überprüft, zusätzlich bei jeder neuen KI-Funktion und bei Änderungen der Rechtslage. Verstöße können arbeits- oder vertragsrechtliche Folgen haben.

Zeitliche Einordnung: Die Verbote nach Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 gelten seit dem 2. Februar 2025, die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025. Die übrigen Vorschriften gelten gestaffelt bis 2027.

Ort, Datum
Tugba Özkaya, Inhaberin
Hinweis: Diese Unterlagen sind sorgfältig erstellt, ersetzen aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sie bilden den Stand vom 21.09.2026 ab und werden jährlich überprüft. Fragen dazu an info@focustrend.de.