Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Software TaxiAgentur.de
Anbieterin:
Tugba Özkaya, Einzelunternehmerin, handelnd unter „Werbeagentur Focustrend“ und der Marke „TaxiAgentur.de“
Bubesheimer Str. 22, 89312 Günzburg, Deutschland
Telefon: +49 (0) 152 234 073 73 | E-Mail: info@focustrend.de
Steuernummer: 121/256/40409, Finanzamt Günzburg | USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE332913593
Stand: 02.11.2026 – Version 2.3. Diese Fassung ersetzt alle früheren Fassungen. Für Kunden, die einer früheren Fassung zugestimmt haben, gilt sie nach Maßgabe von § 24.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, ausschließlich unternehmerische Nutzung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „TaxiAgentur“ (nachfolgend „Software“ oder „Plattform“) einschließlich sämtlicher Neben-, Zusatz- und Supportleistungen zwischen der Werbeagentur Focustrend, Inhaberin Tugba Özkaya, Bubesheimer Str. 22, 89312 Günzburg, die die Software unter der Marke „TaxiAgentur“ anbietet (nachfolgend „Anbieterin“), und dem Kunden.
1.2 Das Angebot der Anbieterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Taxi-, Mietwagen- und Krankenfahrtenunternehmen sowie an sonstige gewerbliche Beförderungsunternehmen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung versichert der Kunde, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, bestehen kein Widerrufsrecht und keine verbraucherschützenden Sonderrechte. Sollte ein Kunde bei Vertragsschluss wahrheitswidrig eine Unternehmereigenschaft vorspiegeln, bleibt die Anbieterin zur fristlosen Kündigung und zum Schadensersatz berechtigt.
1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung der Anbieterin in Textform.
1.5 Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge, Zusatz- und Folgeaufträge desselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Sie gelten außerdem für alle Funktionen und Updates, die künftig in die Software aufgenommen werden (§ 5.6).
1.6 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser AGB oder der Benutzeroberfläche ist im Zweifel ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Software / Plattform: die von der Anbieterin über das Internet bereitgestellte Anwendung TaxiAgentur einschließlich Zentrale, Dispositions- und Kalendermodul, Rechnungsmodul, GPS-Modul, E-Mail-Modul, KI-Telefonassistent (KI-Assistentin), Fahrer-App, Personalbüro, Kassenbuch, Schnittstellen zu Taxameter-, Abrechnungs- und Kalenderdiensten und aller weiteren jeweils freigeschalteten Funktionen – auch solcher, die erst nach Vertragsschluss hinzukommen.
- Kunde: das Unternehmen, das die Software auf Grundlage eines Abonnements nutzt.
- Nutzer: die vom Kunden angelegten Personen (z. B. Disponenten, Fahrer, Verwaltung), die auf die Software zugreifen.
- Drittanbieter: von der Anbieterin oder vom Kunden eingebundene externe Dienste, insbesondere Telnyx und Twilio (Telefonie, SMS), Green API (WhatsApp), OpenAI und Vapi (KI-Dienste), Google, Apple, Stripe, Hetzner Online GmbH, netcup GmbH, Anbieter von Karten-, Adress-, Flug- und Fahrplandaten, Taxameter-Datenportale (z. B. Hale Datacenter, Semitron Datacenter), Taxiwin (taxidaten.de), Abrechnungsdienste für Krankenfahrten (z. B. DMRZ), Mobilfunk-, Telefon- und Internetanbieter sowie E-Mail-Provider. Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter steht in Anlage 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (§ 19).
- Sondernummer: eine von der Anbieterin über einen Telefonieanbieter bereitgestellte Rufnummer, auf der Anrufe angenommen, an den Kunden weitergeleitet und per KI erkannt werden (§§ 9, 10).
- KI-Assistentin: der KI-Telefonassistent, der Anrufe selbständig führt (§ 10.7).
- Abonnement: das entgeltliche, zeitlich fortlaufende Nutzungsrecht an der Software gemäß dem gewählten Tarif.
- Vertragslaufzeit: die feste Laufzeit von 12 Monaten (Jahresabonnement) oder eine in Textform vereinbarte feste Laufzeit von 6 Monaten, jeweils einschließlich ihrer automatischen Verlängerungen nach § 15.2.
- Endkunde / Fahrgast: die Person, die beim Kunden eine Beförderungsleistung bestellt oder in Anspruch nimmt. Zwischen Endkunden und der Anbieterin besteht zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis.
§ 3 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
3.1 Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) für die Dauer des Abonnements sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern der Anbieterin. Ein Erwerb der Software, ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder eine Übertragung von Eigentums- oder ausschließlichen Rechten findet nicht statt.
3.2 Auf das Vertragsverhältnis findet Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung der Anbieterin für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
3.3 Die Anbieterin schuldet keinen Erfolg im Sinne eines Werkvertrages, insbesondere nicht das Zustandekommen von Fahrten, Buchungen oder Umsätzen des Kunden.
3.4 Übergabepunkt der Leistung der Anbieterin ist der Router-Ausgang des Rechenzentrums. Für die Datenverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den Endgeräten des Kunden, seiner Nutzer, seiner Fahrer und seiner Endkunden ist die Anbieterin nicht verantwortlich. Die Anbieterin ist nur für ihre eigene Software und deren Funktionsfähigkeit verantwortlich.
§ 4 Vertragsschluss, Registrierung, Freischaltung
4.1 Die Darstellung der Tarife und Funktionen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
4.2 Der Kunde gibt sein Angebot durch Abschluss der Online-Registrierung und Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs ab. Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung der Anbieterin in Textform, durch Freischaltung des Zugangs oder durch tatsächliche Bereitstellung der Software.
4.3 Die Nutzung setzt die Bestätigung der E-Mail-Adresse (Aktivierung) voraus. Vor Aktivierung besteht kein Anspruch auf Zugang.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen (insbesondere Firma, Rechtsform, Anschrift, vertretungsberechtigte Person, USt-IdNr., Telefon und E-Mail) und diese Angaben während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Die Anbieterin ist berechtigt, Nachweise über die Unternehmereigenschaft und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verlangen und den Zugang bis zu deren Vorlage zu sperren.
4.5 Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Die Anbieterin kann die Aufnahme eines Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.6 Etwaige kostenlose Test-, Demo- oder Probezugänge werden freiwillig und jederzeit widerruflich gewährt. Für sie besteht kein Verfügbarkeits-, Support- oder Datenerhaltungsanspruch; die Haftungsregelungen des § 21 gelten für unentgeltliche Leistungen in der dort genannten verschärften Form.
4.7 Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden im Verhältnis zum Kunden keine Anwendung (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB). Die Anbieterin speichert die Fassung der AGB, der der Kunde bei Vertragsschluss zugestimmt hat, und stellt sie ihm auf Anforderung in Textform zur Verfügung.
§ 5 Leistungsumfang
5.1 Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem gebuchten Tarif, der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung sowie diesen AGB. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen, Screenshots, Roadmaps oder Ankündigungen künftiger Funktionen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.
5.2 Die Software kann – je nach Tarif und Freischaltung – insbesondere folgende Funktionen umfassen: Annahme und Verwaltung von Fahraufträgen, Dispositions- und Kalenderfunktion, Benachrichtigungen per WhatsApp, E-Mail, SMS und Push, Weiterleitung von Anrufen über eine Sondernummer, KI-gestützte Transkription und Zusammenfassung von Telefonaten, KI-Assistentin, KI-gestütztes Auslesen von E-Mails, Fotos und Dokumenten, Fahrervorschläge und KI-Hinweise, Serien- und Dialysefahrten, GPS-Ortung angemeldeter Fahrzeuge, Tempo- und Fahrweise-Auswertung, Fahrer-Ranking, Notfall-Knopf in der Fahrer-App, Flug- und Zugverfolgung, Kurierfahrten mit Zustellnachweis, Rechnungs- und Belegerstellung einschließlich E-Rechnung, Funktionen für Krankenfahrten, Stammkunden-Kartei, Kassenbuch mit DATEV-Export, Personalbüro mit Arbeitszeit- und Mindestlohnauswertung, Import von Taxameterdaten, Schnittstellen zu Taxiwin, Google Kalender und Abrechnungsdiensten, E-Mail-Postfachanbindung, Fahrer-App, Store-App der Zentrale, Auswertungen sowie die Anzeige der Oberfläche in mehreren Sprachen.
5.3 Die Anbieterin ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu ändern, zu erweitern und einzelne Funktionen zu ersetzen oder mit angemessener Vorankündigung einzustellen, sofern der vertragsgemäße Hauptzweck der Software für den Kunden erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Änderungen, die durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Anordnungen, Sicherheitsanforderungen oder Vorgaben von Drittanbietern veranlasst sind, kann die Anbieterin auch ohne Vorankündigung umsetzen.
5.4 Nicht geschuldet sind insbesondere: die Beschaffung, Bereitstellung oder Wartung von Hardware, Endgeräten, Fahrzeugen, Mobilfunkverträgen, Internetzugängen, Routern oder Telefonanlagen des Kunden; die Einrichtung von Rufumleitungen bei Telefonanbietern des Kunden; die Anbindung an nicht ausdrücklich vereinbarte Fremdsysteme; individuelle Programmierungen; Datenerfassung, Datenpflege oder Datenmigration; Schulungen vor Ort; Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung; sowie sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
5.5 Individualanpassungen, Sonderentwicklungen und über den Tarif hinausgehende Leistungen werden ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbracht.
5.6 Updates und künftige Funktionen: Die Anbieterin spielt neue Funktionen, Module, Verbesserungen und Updates laufend in die Software ein, ohne dass es hierfür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Diese AGB gelten in vollem Umfang auch für alle Funktionen, Module und Updates, die nach Vertragsschluss in die Software aufgenommen werden – einschließlich solcher, die bei Vertragsschluss noch nicht vorhanden, angekündigt oder bekannt waren. Mit seiner Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass für solche künftigen Funktionen die Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Leistungen Dritter (§ 7), zu KI-Funktionen (§§ 10, 10a), zu Mängelrechten (§ 20), zur Haftung (§ 21) und zur Freistellung (§ 22), entsprechend gelten.
5.7 Für einzelne neue Funktionen kann die Anbieterin in der Software ergänzende Hinweise, Nutzungsbedingungen oder Zustimmungserklärungen (z. B. als Pflichtfeld) anzeigen. Diese werden mit der Bestätigung durch den Kunden oder mit der ersten Nutzung der Funktion für diese Funktion Vertragsbestandteil und gehen diesen AGB insoweit vor, als sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Die Nutzung neuer Funktionen ist freiwillig.
5.8 Funktionen, die als „Vorschau“, „Test“ oder „Beta“ gekennzeichnet sind, befinden sich in Erprobung. Sie können fehlerhaft sein, jederzeit geändert oder wieder entfernt werden; für sie besteht kein Verfügbarkeitsanspruch. Soweit sie unentgeltlich bereitgestellt werden, gilt § 21.6.
5.9 Ein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen oder auf deren Beibehaltung besteht nicht. Kostenpflichtig werden neue Funktionen für den Kunden nur, wenn er diese gesondert bestellt oder freischaltet (§ 5.10) oder eine Preisanpassung nach § 14.6 wirksam wird.
5.10 Kostenpflichtige Zusatzfunktionen: Bietet die Anbieterin Funktionen gegen gesondertes Entgelt an (z. B. im Fenster „Updates“ unter „Neue Funktionen zum Freischalten“), gibt der Kunde mit dem Klick auf „Jetzt freischalten“ oder einer gleichwertigen Bestellung in Textform eine verbindliche Bestellung zu dem dort genannten Preis (netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) ab. Einmalige Entgelte werden mit der Freischaltung fällig und über Stripe eingezogen oder in Rechnung gestellt. Sie werden – auch bei späterer Kündigung des Hauptvertrags oder Nichtnutzung – nicht erstattet, soweit die Nichtnutzung nicht auf einem von der Anbieterin zu vertretenden Umstand beruht. Das Nutzungsrecht an einer Zusatzfunktion besteht nur für die Dauer des Hauptvertrags; § 5.3 gilt entsprechend.
§ 6 Ausdrückliche Klarstellung: keine Beförderungs-, Vermittlungs- oder Notrufleistung
6.1 Die Anbieterin ist reine Software-Dienstleisterin. Sie erbringt keine Personenbeförderung, keine Kurier- oder Frachtleistung, keine Fahrtenvermittlung, keine Taxizentralenleistung im Sinne des Personenbeförderungsrechts, keine Telekommunikationsdienstleistung gegenüber Endkunden, keine Abrechnungsleistung gegenüber Kostenträgern und keine Zahlungsdienstleistung.
6.2 Sämtliche über die Software abgewickelten Beförderungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dessen Endkunden zustande. Die Anbieterin wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei, Erfüllungsgehilfin oder Vermittlerin dieser Verträge und haftet nicht für deren Durchführung, Qualität, Pünktlichkeit, Preisgestaltung oder Abrechnung.
6.3 Die Software ist kein Notruf-, Rettungs-, Sicherheits- oder Alarmierungssystem und darf nicht als solches eingesetzt werden. Sie ist nicht für zeitkritische, lebenserhaltende oder sicherheitsrelevante Anwendungen bestimmt und ersetzt insbesondere nicht die Notrufnummern 110/112, keine Leitstellenfunktion und keine Überwachung von Krankentransporten. Das gilt auch für den Notfall-Knopf der Fahrer-App (§ 11.7). Der Kunde hat für sicherheitskritische Vorgänge stets unabhängige, von der Software getrennte Verfahren vorzuhalten.
6.4 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung aller ihn betreffenden Vorschriften, insbesondere des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der BOKraft, des Arbeitszeit-, Lenkzeit-, Mindestlohn- und Sozialversicherungsrechts, der Kassen- und Aufzeichnungspflichten (u. a. §§ 146, 146a AO, KassenSichV, GoBD), der Preis- und Tarifordnungen sowie steuerlicher Pflichten. Die Software stellt keine Rechts-, Steuer-, Lohn- oder Unternehmensberatung dar und ersetzt keine solche.
§ 7 Leistungen Dritter – Grundsatz
7.1 Die Software bindet zur Erbringung einzelner Funktionen Dienste Dritter ein. Diese Drittleistungen stehen außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der Anbieterin. Die Anbieterin schuldet weder deren Verfügbarkeit noch deren Fortbestand, Funktionsumfang, Geschwindigkeit, Preisgestaltung oder rechtliche Zulässigkeit.
7.2 Die Anbieterin übernimmt für Drittleistungen keine Gewähr und keine Haftung für Ausfälle, Störungen, Verzögerungen, Sperrungen, Kündigungen, Preis- oder Bedingungsänderungen der Drittanbieter sowie für daraus entstehende unmittelbare oder mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge, verlorene Fahrten, Betriebsunterbrechung, Rufschädigung oder Ansprüche Dritter. Die Haftung nach § 21 – insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in den Fällen des § 21.2 – bleibt unberührt.
7.3 Ausfälle, Störungen oder Einschränkungen von Drittleistungen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, stellen keinen Mangel der Software im Sinne des Mietrechts dar und berechtigen nicht zur Minderung, zur Zurückbehaltung des Entgelts, zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht des Kunden, bei einer erheblichen Einschränkung der Nutzbarkeit der Software insgesamt zu viel gezahlte Vergütung nach § 20.4 zurückzufordern, bleibt unberührt.
7.4 Die Anbieterin sagt zu, sich im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Zumutbaren nach besten Kräften zu bemühen, unterbrochene Verbindungen zu Drittanbietern schnellstmöglich wiederherzustellen, soweit ihr dies möglich ist. Diese Bemühenszusage begründet keine Erfolgsgarantie, keine Frist- und keine Haftungszusage.
7.5 Soweit für die Nutzung eines Drittdienstes ein eigener Vertrag, ein eigenes Konto oder ein eigener Zugangsschlüssel (API-Key) des Kunden erforderlich ist, schließt der Kunde diesen Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Es gelten insoweit ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters, die der Kunde eigenverantwortlich zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten hat.
7.6 Daten und Inhalte, die die Software von Drittanbietern bezieht oder importiert (z. B. Taxameter-, Schicht-, Flug-, Fahrplan-, Karten-, Adress- oder Kalenderdaten), übernimmt die Anbieterin ungeprüft. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sind allein der jeweilige Drittanbieter bzw. der Kunde verantwortlich.
§ 8 WhatsApp-Benachrichtigungen über Green API
8.1 Die WhatsApp-Benachrichtigungsfunktion der Software wird technisch über den Drittanbieter Green API und über die Infrastruktur von WhatsApp/Meta bereitgestellt. Weder Green API noch WhatsApp/Meta stehen in einem Vertragsverhältnis zur Anbieterin, das eine Verfügbarkeit garantieren würde.
8.2 Die Anbieterin haftet – vorbehaltlich § 21 – nicht für die Verbindung zwischen der Software und Green API. Wird die Verbindung zwischen dem Green-API-Zugangsschlüssel (API-Key) und der Software aus technischen, betrieblichen oder sonstigen Gründen getrennt, unterbrochen, gesperrt, gedrosselt oder beendet, so ist dies der Anbieterin nicht zurechenbar; sie hat hierauf keinen Einfluss. Das gilt ausdrücklich auch für Sperrungen, Deaktivierungen oder Löschungen der genutzten WhatsApp-Rufnummer oder -Instanz durch WhatsApp/Meta, für Änderungen der Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen von WhatsApp/Meta oder Green API, für Rufnummernverlust, für Geräte-, Sitzungs- oder Kopplungsverluste sowie für Zustell-, Reihenfolge- oder Zeitverzögerungen.
8.3 Keine Zustellgarantie: Die Anbieterin schuldet den Versandversuch, nicht den Zugang der Nachricht beim Empfänger. Ein technischer Erfolgsstatus („HTTP 200“, „gesendet“, „übermittelt“) ist kein Nachweis des tatsächlichen Zugangs oder der Lesung. Der Kunde erkennt an, dass Nachrichten trotz erfolgreichen Absendevorgangs verloren gehen, verzögert oder gar nicht zugestellt werden können.
8.4 Ersatzkanäle: Fällt der WhatsApp-Kanal aus oder ist er nicht verfügbar, wird die Benachrichtigungsfunktion – soweit technisch möglich und im gebuchten Tarif vorgesehen – über E-Mail und/oder SMS fortgeführt. Die Kosten eines SMS-Versands trägt in jedem Fall der Kunde (§ 12). Der Kunde stimmt der Nutzung dieser Ersatzkanäle einschließlich der damit verbundenen Kosten hiermit ausdrücklich zu. Ein Anspruch auf einen bestimmten Benachrichtigungskanal besteht nicht.
8.5 Aus Gründen des Schutzes vor Sperrungen versendet die Software Nachrichten getaktet und in variierender Formulierung über eine Warteschlange. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch zeitliche Verzögerungen entstehen können und dass diese Taktung ein notwendiger Bestandteil des Betriebs und kein Mangel ist.
8.6 Im Falle von Ausfällen haftet die Anbieterin weder für den Ausfall selbst noch für hieraus entstehende Schäden. Die Anbieterin bemüht sich nach besten Kräften und schnellstmöglich, die Verbindung – soweit möglich – wiederherzustellen; eine Erfolgs-, Wiederherstellungs- oder Fristgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen. Die Haftung nach § 21 – insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in den Fällen des § 21.2 – bleibt unberührt.
8.7 Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtmäßige Nutzung des Kanals, insbesondere für das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung der Empfänger nach § 7 UWG und Art. 6 DSGVO sowie für die Einhaltung der WhatsApp-Business-Richtlinien. Werbliche Nachrichten ohne Einwilligung sind untersagt.
§ 9 Sondernummern und Telefonie (Telnyx, Twilio und weitere Anbieter)
9.1 Rufnummern für die Anrufannahme und -weiterleitung („Sondernummern“) werden über Drittanbieter für Telefonie bereitgestellt, derzeit Telnyx und – auslaufend – Twilio (nachfolgend „Telefonieanbieter“). Die Anbieterin ist berechtigt, jederzeit weitere oder andere Telefonieanbieter einzusetzen und Sondernummern zwischen Telefonieanbietern umzuziehen. Sämtliche Regelungen dieses Paragraphen gelten für jeden derzeitigen und künftigen Telefonieanbieter. Die Rufnummern werden über das Konto der Anbieterin oder des Kunden beim Telefonieanbieter bezogen; die Verfügbarkeit richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen, Verfahren und dem Bestand des Telefonieanbieters sowie den regulatorischen Vorgaben der Bundesnetzagentur.
9.2 Die Anbieterin trägt – vorbehaltlich § 21 – keine Verantwortung und keine Haftung für Ausfälle und Störungen der Rufnummern und Dienste von Telnyx, Twilio oder anderen Telefonieanbietern sowie für die Verbindung, den Fortbestand oder die Erreichbarkeit einer beim Telefonieanbieter erworbenen Sondernummer. Wird eine Sondernummer aus welchen Gründen auch immer abgemeldet, deaktiviert, gesperrt, entzogen, zurückgegeben, gelöscht oder neu zugeteilt – insbesondere durch den Telefonieanbieter, durch einen vorgelagerten Netzbetreiber, durch die Bundesnetzagentur, aufgrund fehlender oder abgelaufener Adress-/Identitätsnachweise (Regulatory Bundles), aufgrund von Zahlungsrückständen, Missbrauchsverdacht, Portierung oder technischer Umstellung – so haftet die Anbieterin hierfür nicht.
9.3 Gleiches gilt für Störungen der Weiterleitung auf die Unternehmenstelefonnummern des Kunden, für Gesprächsabbrüche, Sprachqualität, Verzögerungen, Rufnummernanzeige (CLI), Mailboxverhalten, Erreichbarkeit im Mobilfunk sowie für Störungen bei den Netzbetreibern des Kunden oder der Anrufer.
9.4 Im Falle von Ausfällen haftet die Anbieterin – vorbehaltlich § 21 – weder für den Ausfall noch für den daraus entstandenen Schaden, insbesondere nicht für nicht angenommene Anrufe, nicht zustande gekommene Fahrten oder entgangenen Gewinn. Die Anbieterin garantiert lediglich, sich zu bemühen, die Verbindung und die Weiterleitung der Sondernummer auf die Unternehmens-Telefonnummern schnellstmöglich wiederherzustellen. Eine bestimmte Rufnummer kann nach einer Löschung technisch nicht zurückgeholt werden; ein Anspruch auf Wiederzuteilung derselben Nummer besteht nicht.
9.5 Der Kunde hat für den Ausfallfall eine eigene, von der Software unabhängige Erreichbarkeit sicherzustellen (z. B. eigene Festnetz- oder Mobilnummer, eigene Weiterleitung beim Netzbetreiber, die er im Störungsfall selbst zurückstellen kann). Unterlässt er dies, trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Rufnummernnutzung erforderlichen Nachweise und Erklärungen unverzüglich und vollständig beizubringen und aktuell zu halten. Verluste von Rufnummern infolge unterlassener Mitwirkung gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
9.7 Reaktion bei Ausfällen: Bei einem Ausfall einer Sondernummer oder eines Telefonieanbieters reagiert die Anbieterin sofort, sobald sie davon Kenntnis erlangt, und gibt sich die Mühe, das Problem schnellstmöglich zu lösen – etwa durch Störungsmeldung an den Telefonieanbieter, Umschaltung auf eine andere Rufnummer oder einen anderen Telefonieanbieter oder Information des Kunden über eine vorübergehende Umleitung, soweit dies möglich ist. Der Kunde meldet bemerkte Ausfälle unverzüglich. Diese Bemühenszusage begründet keine Erfolgs- und keine Fristgarantie; § 21 bleibt unberührt.
9.8 Die Preise für Sondernummern und die KI-Assistentin ergeben sich aus § 12a.
§ 9a Rufumleitungen, Router, Telefonanlagen und Telefonanbieter des Kunden
9a.1 Damit Anrufe auf die Sondernummer gelangen, richtet der Kunde bei seinem eigenen Telefonanbieter, in seinem Router (z. B. FRITZ!Box), in seiner Telefonanlage oder Cloud-Telefonanlage eine Rufumleitung oder Weiterleitung ein oder lässt diese einrichten. Diese Umleitungen sowie Router, Telefonanlagen, Endgeräte, Anschlüsse, Rufnummern und Verträge des Kunden liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. seines Telefonanbieters. Die Anbieterin hat darauf keinen Einfluss.
9a.2 Die Anbieterin ist nur für ihre eigene Software und deren Funktionsfähigkeit zuständig. Sie trägt – vorbehaltlich § 21 – keine Verantwortung und keine Haftung, wenn Rufumleitungen, Router, Telefonanlagen, Anschlüsse oder Netze des Kunden, seines Telefonanbieters oder der Anrufer gestört sind, ausfallen, falsch eingestellt, verändert oder abgeschaltet werden – etwa durch Firmware- oder Software-Updates, Tarif- oder Anbieterwechsel, Zeitpläne und Nachtschaltungen, Stromausfall, Mailboxen oder Endgeräte, die Anrufe vorzeitig annehmen, Rufschleifen, Rufnummernsperren, Rufnummernunterdrückung oder Grenzen für gleichzeitige Gespräche.
9a.3 Hilft die Anbieterin bei der Einrichtung oder Fehlersuche (telefonisch, per Fernzugriff oder im Kundenportal des Telefonanbieters im Auftrag des Kunden), handelt sie ausschließlich auf Weisung des Kunden. Die Verantwortung für die Einstellungen bleibt beim Kunden; er prüft das Ergebnis durch einen Testanruf. Soweit diese Hilfe unentgeltlich erfolgt, gilt § 21.6.
9a.4 Der Kunde prüft die Erreichbarkeit über die Sondernummer regelmäßig, insbesondere nach jeder Änderung an Router, Telefonanlage, Anschluss oder Tarif, durch einen Testanruf und hält die hinterlegten Weiterleitungsziele (z. B. Handynummern der Zentrale und der Fahrer) aktuell. Störungen in seinem Bereich behebt er selbst oder durch seinen Telefonanbieter.
§ 10 Aufzeichnung, Transkription und KI-Auswertung von Telefonaten
10.1 Soweit die Software Telefonate aufzeichnet, transkribiert oder zusammenfasst, geschieht dies ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
10.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass Aufzeichnung und Auswertung rechtmäßig erfolgen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass alle Gesprächsteilnehmer vor Beginn der Aufzeichnung ordnungsgemäß informiert werden und eine wirksame Einwilligung erteilen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), dass die Vorgaben des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), des § 26 BDSG bei Beschäftigten sowie etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachtet werden. Der Kunde stellt die Anbieterin insoweit nach § 22 frei.
10.3 Die Transkription und Zusammenfassung erfolgt maschinell unter Einsatz von Diensten externer KI-Anbieter, derzeit insbesondere OpenAI und Vapi (bzw. vergleichbarer Anbieter). Die Anbieterin übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung KI-generierter Inhalte. KI-Systeme können Inhalte falsch erkennen, auslassen, verwechseln oder erfinden („Halluzinationen“), insbesondere bei Dialekt, Hintergrundgeräuschen, schlechter Leitungsqualität, Fremdsprachen, Eigennamen, Adressen und Uhrzeiten.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse – insbesondere Adressen, Abhol- und Zielorte, Uhrzeiten, Personenzahlen, Namen und Telefonnummern – vor jeder geschäftlichen Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Automatisierte Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle sind untersagt. Für Schäden aus ungeprüft übernommenen KI-Ergebnissen haftet die Anbieterin – vorbehaltlich § 21 – nicht.
10.5 Fällt die Transkription aus (z. B. mangels Guthaben beim KI-Anbieter, wegen Ratenbegrenzungen, Sperrung des Zugangsschlüssels, Modelländerungen oder Ausfällen des Anbieters), stellt dies keinen Mangel im Sinne des § 7.3 dar.
10.6 Die Anbieterin ist berechtigt, das eingesetzte KI-Modell, den KI-Anbieter oder die Verarbeitungsart jederzeit zu wechseln, sofern der Funktionszweck gewahrt bleibt. Ein Wechsel des KI-Anbieters wird nach den Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (§ 19) angekündigt.
10.7 Nimmt der KI-Telefonassistent Anrufe an, teilt die Software dem Anrufer zu Beginn des Gesprächs mit, dass er mit einem KI-System spricht (Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung). Der Kunde darf diese Ansage nicht abschalten oder so verändern, dass der Hinweis entfällt oder unverständlich wird. Wird aufgezeichnet, muss die Ansage auch darauf hinweisen (§ 10.2).
10.8 Die KI-Assistentin nimmt Anrufe nur an, wenn der Kunde sie aktiviert hat; er kann sie jederzeit in der Software ein- und ausschalten. Fahrten, Änderungen und Stornierungen, die sie erfasst, sowie Auskünfte, die sie erteilt, gelten im Verhältnis zur Anbieterin als solche des Kunden. Der Kunde überwacht die von ihr angelegten, geänderten und stornierten Fahrten laufend und stellt sicher, dass Anrufer, deren Anliegen sie nicht bearbeiten kann, einen Menschen erreichen. §§ 10.3 und 10.4 gelten entsprechend; die Vergütung richtet sich nach § 12a.2.
§ 10a Weitere KI-Funktionen und maschinelle Übersetzung
10a.1 Die Software setzt KI auch außerhalb der Telefonie ein, insbesondere zum Auslesen von E-Mails, Fotos, PDF-, Excel- und Bilddateien (z. B. „Fahrt erstellen“, „Rechnung erstellen“, Termine aus fotografierten Dokumenten, Tankbelege, Texte auf Kassenbelegen), für Fahrervorschläge, Rückfahrt-Vorschläge und KI-Hinweise in der Disposition, für die Erkennung von Orten und Adressen sowie für Zusammenfassungen. Hierfür werden Dienste von OpenAI, Google oder vergleichbaren Anbietern eingesetzt. Die §§ 10.3 bis 10.6 gelten entsprechend.
10a.2 Vorschläge und Hinweise der KI sind unverbindlich. Die Entscheidung, ob eine Fahrt angelegt, ein Beleg erstellt, eine Anfrage an einen Fahrer gesendet oder eine Maßnahme getroffen wird, trifft stets der Kunde bzw. sein Nutzer. Was nach Bestätigung durch den Kunden oder seine Nutzer ausgeführt wird, gilt als Handlung des Kunden.
10a.3 Die Benutzeroberfläche der Software und der Fahrer-App kann in mehreren Sprachen angezeigt werden. Die Übersetzungen sind maschinell erstellt und können ungenau, unvollständig oder missverständlich sein. Maßgeblich ist stets die deutsche Fassung. Die Anbieterin haftet – vorbehaltlich § 21 – nicht für Bedienfehler oder Missverständnisse infolge von Übersetzungen. Rechnungen, Belege und andere Dokumente für Dritte werden nicht übersetzt; für deren Sprache und Inhalt ist der Kunde verantwortlich.
10a.4 Soweit der Kunde KI-Funktionen gegenüber Endkunden, Fahrern oder Beschäftigten einsetzt, ist er als Betreiber für die Einhaltung der Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Transparenz- und Hinweispflichten, sowie aus der DSGVO verantwortlich.
§ 11 GPS-Ortung, Fahrer-App und mobile Datenverbindung
11.1 Die GPS-Funktion überträgt Standortdaten der Fahrer-App an die Zentrale. Die Übertragung setzt eine funktionierende Mobilfunk- und Internetverbindung, aktivierte Standortdienste, ausreichende Akkuladung, korrekte Systemeinstellungen und ein geeignetes Endgerät des jeweiligen Fahrers voraus.
11.2 Die Anbieterin haftet – vorbehaltlich § 21 – nicht für die GPS-Verbindung zwischen Fahrer-App und Zentrale. Sie hat keinerlei Einfluss auf die Telefon-, Internet- und Antennenverbindung, die Netzabdeckung, die Netzqualität, den Netzbetreiber, das Endgerät, dessen Betriebssystem, Energiespar- und Hintergrundeinstellungen, App-Berechtigungen, Aktualisierungen der Betriebssysteme oder Vorgaben der App-Stores der Kunden, Nutzer und Fahrer.
11.3 Die Anbieterin haftet – vorbehaltlich § 21 – ferner nicht für Ungenauigkeiten, Verzögerungen, Sprünge oder Ausfälle der Positionsbestimmung, für abweichende Geschwindigkeits-, Strecken- oder Zeitwerte, für Kartendaten, Tempolimit-Informationen aus offenen Datenquellen (z. B. OpenStreetMap) oder für Fahrplan- und Auslastungsdaten Dritter. Solche Angaben sind unverbindliche Näherungswerte und nicht zur Beweisführung, zur Verhaltenskontrolle mit arbeitsrechtlichen Folgen, zur Abrechnung gegenüber Endkunden oder zur Bußgeldabwehr geeignet.
11.4 Im Falle von Ausfällen haftet die Anbieterin – vorbehaltlich § 21 – weder für den Ausfall noch für den daraus entstandenen Schaden.
11.5 Der Kunde ist verantwortlich für die datenschutz- und arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Ortung seiner Beschäftigten, insbesondere für Information, Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit, Beschränkung auf die Dienstzeit sowie für die Beteiligung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Er stellt die Anbieterin insoweit nach § 22 frei.
11.6 Die Fahrer-App und die Store-App der Zentrale werden über die App-Stores von Apple und Google bereitgestellt. Für Prüfverfahren, Ablehnungen, Verzögerungen, Entfernungen aus dem Store, Richtlinienänderungen oder Zwangsaktualisierungen der Store-Betreiber übernimmt die Anbieterin – vorbehaltlich § 21 – keine Haftung.
11.7 Notfall-Knopf: Der Notfall-Knopf der Fahrer-App (z. B. Anruf bei 110/112, stiller Alarm an die Zentrale) ist eine zusätzliche Hilfe ohne Gewähr. Notrufe werden über das Telefon und das Mobilfunknetz des Fahrers aufgebaut; ein stiller Alarm setzt eine funktionierende Datenverbindung, eine geöffnete bzw. angemeldete App und eine Person voraus, die die Zentrale beobachtet. Die Anbieterin überwacht Alarme nicht, leitet sie nicht an Behörden weiter und haftet – vorbehaltlich § 21 – nicht für nicht, verspätet oder fehlerhaft ausgelöste oder zugestellte Alarme. Der Kunde regelt selbst, wer Alarme entgegennimmt und wie darauf reagiert wird; § 6.3 gilt.
11.8 Bewertungs- und Kontrollfunktionen: Funktionen wie „Tempo & Fahrweise“, Fahrer-Ranking, Tank-Prüfung, Leer-Kilometer- und KM-Stand-Abgleich, Abweichungen zwischen Taxameter und Fahrer-App oder Hinweise zu Arbeits- und Pausenzeiten liefern rechnerische Hinweise aus fehleranfälligen Daten (GPS, Eingaben, Importe). Sie sind kein Beweis für ein Fehlverhalten. Der Kunde prüft jeden Hinweis selbst, bevor er Maßnahmen gegenüber Fahrern oder Beschäftigten ergreift; ausschließlich automatisierte Entscheidungen sind unzulässig (Art. 22 DSGVO). Für die datenschutz- und arbeitsrechtliche Zulässigkeit dieser Auswertungen, einschließlich der Beteiligung des Betriebsrats, ist allein der Kunde verantwortlich; er stellt die Anbieterin insoweit nach § 22 frei.
11.9 Push-Mitteilungen (z. B. Anruf-Hinweise, Alarme, Fahrtanfragen, Anfragen aus dem Personalbüro) werden über die Dienste von Apple und Google zugestellt. Eine Zustellung, Reihenfolge oder Zustellzeit wird nicht geschuldet; § 8.3 gilt entsprechend.
§ 11a Rechnungen, Kassenbuch, DATEV-Export und Verfahrensdokumentation
11a.1 Rechnungs-, Abrechnungs- und Kassenbuchfunktionen (einschließlich Buchungen, Tagesabschluss, Kassenzählung, Belegfotos, Vorschlägen aus Schichten, Archiv, Suche und Erinnerungen) sind Hilfsmittel. Für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen, Gutschriften und Belegen sowie für Buchungen, Beträge, Kategorien, Konten, Steuersätze und Kassenbestände ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Anbieterin haftet – vorbehaltlich § 21 – nicht für die Zahlen, Beträge, Buchungen und Angaben des Kunden, seiner Nutzer oder aus Importen und Vorschlägen.
11a.2 Vorschläge aus Schichtberichten der Fahrer-App, aus Taxameter-Importen (§§ 11c, 11d) oder aus anderen Quellen sind unverbindlich. Der Kunde prüft jeden Vorschlag vor dem Buchen und gleicht den Bestand regelmäßig mit dem tatsächlich gezählten Bargeld ab.
11a.3 Die Software unterstützt die Ordnungsmäßigkeit technisch (z. B. Storno statt Löschen, fortlaufende Nummern, Prüfkette, Festschreibung beim Tagesabschluss). Die Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Buchführung, insbesondere nach §§ 145 bis 147 AO und den GoBD (z. B. tägliche Aufzeichnung, Kassensturzfähigkeit, Vollständigkeit), bleibt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die Software ist kein Taxameter, keine Registrierkasse und kein elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) im Sinne des § 146a AO und ersetzt keines dieser Geräte.
11a.4 DATEV-Export: Die Software erstellt Dateien im DATEV-Format nach der öffentlich bekannten Formatbeschreibung. Die Anbieterin steht in keinem Vertragsverhältnis mit der DATEV eG; die Funktion ist nicht von DATEV zertifiziert. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dateien von jeder DATEV-Version, jeder Steuerberaterkanzlei oder anderer Buchhaltungssoftware fehlerfrei eingelesen werden. Kontenzuordnung (z. B. SKR 03/SKR 04), Steuerschlüssel, Berater- und Mandantennummer legen der Kunde bzw. sein Steuerberater fest und prüfen sie; Vorgaben der Software sind unverbindliche Vorschläge.
11a.5 Den Versand von Kassenbuch-Dateien und Belegen an den Steuerberater löst der Kunde aus. Für die richtige Empfängeradresse und die Kontrolle, ob der Steuerberater die Dateien erhalten hat, ist der Kunde verantwortlich; ein Zugang von E-Mails wird nicht geschuldet. Erinnerungen der Software sind ein Service ohne Gewähr.
11a.6 Die von der Software bereitgestellte Verfahrensdokumentation ist ein vorausgefülltes Muster. Sie ist keine auf den Betrieb des Kunden geprüfte Verfahrensdokumentation und keine Steuerberatung. Der Kunde prüft, ergänzt und aktualisiert sie – gegebenenfalls mit seinem Steuerberater – eigenverantwortlich.
11a.7 Stellt die Software E-Rechnungen (z. B. ZUGFeRD, XRechnung) bereit, erstellt sie diese aus den Angaben des Kunden nach der jeweils öffentlich bekannten Formatbeschreibung. Für die Richtigkeit der Angaben (z. B. Leitweg-ID, Bankverbindung, Steuernummern) und für die Annahme durch den Rechnungsempfänger übernimmt die Anbieterin keine Gewähr; der Kunde prüft Rechnungen vor dem Versand.
11a.8 Die Software ist kein revisionssicheres Archiv. Der Kunde bewahrt Rechnungen, Kassenbuch, Belege, Tagesabschlüsse und Exporte für die gesetzlichen Fristen (u. a. § 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG) selbst auf und lädt das Archiv regelmäßig, spätestens vor Vertragsende, herunter (§§ 15.6, 16.6). Bei Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen gewährt der Kunde den Datenzugriff selbst; Hinzuschätzungen, Steuernachzahlungen, Zinsen, Zuschläge und Bußgelder trägt der Kunde.
§ 11b Personalbüro, Arbeitszeit, Auswertungen und Rechenhilfen
11b.1 Funktionen wie Arbeitszeit & Mindestlohn, Stundenzettel, Pausenzeiten, Urlaubs- und Krankmeldungen, Mitarbeiterpapiere, Kilometer- und Umsatzauswertungen, Gewinn je Fahrzeug, Tank-Prüfung und sonstige Auswertungen sind Rechen- und Organisationshilfen. Ihre Ergebnisse hängen von den eingegebenen und importierten Daten ab und können unvollständig oder fehlerhaft sein.
11b.2 In der Software hinterlegte gesetzliche Werte (z. B. Mindestlohn, Minijob-Grenze, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten) entsprechen dem Kenntnisstand der Anbieterin und können veraltet oder auf den Einzelfall nicht anwendbar sein. Die Software ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Lohn-, Steuer- oder Rechtsberatung.
11b.3 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Aufzeichnung der Arbeitszeit (u. a. § 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG), die Lohnabrechnung, die Zahlung des Mindestlohns, Sozialversicherungsmeldungen sowie für Entscheidungen über Urlaub, Krankmeldungen und Personalmaßnahmen. Für Nachzahlungen, Beiträge, Bußgelder oder Ansprüche von Beschäftigten haftet die Anbieterin – vorbehaltlich § 21 – nicht.
§ 11c Import von Taxameterdaten (Hale Datacenter, Semitron und ähnliche Anbieter)
11c.1 Die Software kann Daten aus Taxameter-Datenportalen und Datendiensten von Herstellern importieren, insbesondere aus dem Hale Datacenter, aus dem Semitron Datacenter und von ähnlichen Anbietern (z. B. Schichten, Fahrten, Zahlungen, Kilometer, Pausen).
11c.2 Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der importierten Daten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Taxameters, des Datenportals bzw. des jeweiligen Anbieters und des Kunden. Die Anbieterin trägt – vorbehaltlich § 21 – keine Verantwortung und keine Haftung für die importierten Daten von Hale, Semitron oder ähnlichen Anbietern und für die Folgen ihrer Verwendung (z. B. in Abrechnung, Arbeitszeit, Gewinn je Fahrzeug, Kassenbuch-Vorschlägen und Abgleichen). Ersetzt die Software eigene Werte durch Taxameterdaten (z. B. mit dem Hinweis „Mit Hale-Taxameter-Daten ersetzt“), prüft der Kunde die Ergebnisse.
11c.3 Die Software bereitet importierte Daten automatisch nach festen Regeln auf (z. B. Zuordnung von Fahrern, Teilung überlanger Schichten, Abgleich mit der Fahrer-App). Dabei können Zuordnungen falsch sein. Der Kunde prüft die Zuordnungen und korrigiert sie bei Bedarf.
11c.4 Hinterlegt der Kunde Zugangsdaten zu einem Datenportal, beauftragt er die Anbieterin, sich in seinem Namen dort anzumelden und die für den Import nötigen Einstellungen (z. B. Berichtsversand) vorzunehmen. Der Kunde versichert, hierzu berechtigt zu sein. Die Anbieterin handelt ausschließlich auf Weisung und nimmt nur die erforderlichen Einstellungen vor.
11c.5 Der Import hängt von Datenportal, Dateiformat, Versandweg und Zugang des jeweiligen Anbieters ab. Änderungen oder Ausfälle auf Seiten des Anbieters sind kein Mangel (§ 7.3). Der Import ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung und Aufbewahrung der Taxameter- und TSE-Daten (§ 146a AO, KassenSichV); diese Pflicht trifft den Kunden.
§ 11d Schnittstelle zu Taxiwin (www.taxidaten.de)
11d.1 Die Software kann über die Schnittstelle des Anbieters Taxiwin (www.taxidaten.de) Daten importieren, insbesondere Schichten, Fahrten, Pausen und Belege, sowie – soweit freigeschaltet – Daten an Taxiwin übermitteln und die Anmeldung bei Taxiwin unterstützen.
11d.2 Die Nutzung setzt einen eigenen Vertrag des Kunden mit Taxiwin voraus (einschließlich etwa erforderlicher Zusatzpakete und deren Kosten). Taxiwin ist Dienstleister des Kunden und nicht Unterauftragnehmer der Anbieterin. Ein Hinweis auf Taxiwin als Partner ist keine Empfehlung und keine Gewähr.
11d.3 Die Anbieterin haftet – vorbehaltlich § 21 – nicht für die importierten Daten und Inhalte von Taxiwin, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität, für Abrufgrenzen, Ausfälle oder Änderungen der Schnittstelle sowie für Folgen der Verwendung dieser Daten. Die §§ 7, 11c.2, 11c.3 und 11c.5 gelten entsprechend. Zugangsdaten zu Taxiwin speichert die Anbieterin verschlüsselt und verwendet sie ausschließlich für die Schnittstelle; der Kunde kann die Verbindung jederzeit trennen.
§ 11e Krankenfahrten und Kassenabrechnung über DMRZ und andere Abrechnungsdienste
11e.1 Funktionen für Krankenfahrten (z. B. Erfassung von Verordnungen, Bedrucken von Transportscheinen, Serien- und Dialysefahrten, Zuzahlungs-Sammelrechnungen, Abrechnungsunterlagen) sind Hilfsmittel. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für seine Zulassung bzw. seine Verträge mit den Kostenträgern, für die Prüfung der Verordnungen und Genehmigungen, für Zuzahlungen, Institutionskennzeichen (IK) sowie für die form- und fristgerechte Abrechnung (insbesondere nach § 302 SGB V).
11e.2 Über die Software kann der Kunde über die Schnittstelle der DMRZ (www.dmrz.de) und über Schnittstellen anderer Anbieter Abrechnungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern erstellen bzw. die dafür nötigen Daten übermitteln. Die Abrechnung läuft ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Abrechnungsanbieter auf Grundlage eines eigenen Vertrags des Kunden. Die Anbieterin ist weder Abrechnungsstelle noch Vertragspartei dieses Verfahrens; sie schuldet nur die Übergabe der in der Software vorhandenen Daten im Format der jeweiligen Schnittstelle.
11e.3 Die Anbieterin trägt keine Verantwortung für die kassentechnischen und abrechnungstechnischen Inhalte, insbesondere nicht für Tarife und Vergütungsvereinbarungen, Kostenträger, Institutionskennzeichen, Verordnungen, Genehmigungen, Zuzahlungen, Positions- und Leistungsnummern, Fristen, die Prüfung durch Annahme- und Abrechnungsstellen, Absetzungen, Kürzungen, Rückforderungen und Zahlungseingänge. Sie haftet hierfür – vorbehaltlich § 21 – nicht. Der Kunde prüft jeden Transportschein und jede Abrechnung vor der Einreichung bzw. Freigabe.
11e.4 Bei Krankenfahrten und in der Stammkunden-Kartei werden regelmäßig Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet. Der Kunde stellt sicher, dass dafür und für die Übermittlung an einen Abrechnungsanbieter eine Rechtsgrundlage besteht, nur die erforderlichen Daten erfasst werden und nur berechtigte Nutzer Zugriff haben. Er stellt die Anbieterin insoweit nach § 22 frei.
§ 11f Automatische Planungs- und Komfortfunktionen
11f.1 Die Software bietet Planungshilfen, insbesondere die Verfolgung von Flügen und Zügen mit automatischer Anpassung von Abholzeiten, automatisch erzeugte Serien- und Dialysefahrten, den Abgleich mit Google Kalender, Fahrervorschläge, Rückfahrt- und Bündelungsvorschläge, die Zuordnung von Fahrten nach Ausstattung (z. B. Rampe, Kindersitz) sowie die Aufbereitung von Adressen.
11f.2 Flug-, Fahrplan-, Verspätungs-, Karten- und Adressdaten stammen von Dritten und können falsch, verspätet oder unvollständig sein. Automatisch angepasste Abholzeiten, erzeugte Serientermine und Vorschläge sind unverbindlich; die Disposition und die Kontrolle der Termine bleiben Aufgabe des Kunden. Die Anbieterin haftet – vorbehaltlich § 21 – nicht für verpasste, verspätete oder doppelte Abholungen und nicht für falsche Zeiten.
11f.3 Beim Abgleich mit Google Kalender wirken Änderungen in beide Richtungen: Ändert oder löscht der Kunde einen Termin in einem der beiden Kalender, kann er auch im anderen geändert oder gelöscht werden. Für das Google-Konto des Kunden, dessen Freigaben und Daten sowie für Abgleichfehler ist die Anbieterin nicht verantwortlich. Der Kunde stellt selbst sicher, dass Fahrzeuge und Fahrer die hinterlegte Ausstattung tatsächlich mitführen und vorgeschriebene Rückhalteeinrichtungen (z. B. Kindersitze nach § 21 StVO) vorhanden sind.
§ 11g Kurierfahrten und Zustellnachweis
11g.1 Die Kurierfahrt-Funktion (Zustellnachweis per Foto oder Unterschrift, Verfolgungs-Link, Beleg als PDF) ist ein Hilfsmittel des Kunden. Die Anbieterin ist weder Frachtführerin noch Spediteurin; Verträge über die Beförderung von Sendungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und seinen Auftraggebern zustande.
11g.2 Eine Unterschrift auf dem Bildschirm oder ein Foto ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für den Beweiswert eines Zustellnachweises und haftet – vorbehaltlich § 21 – nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Sendungen. Für die Information von Absendern und Empfängern über die Verarbeitung ihrer Daten ist der Kunde verantwortlich; er stellt die Anbieterin insoweit nach § 22 frei.
§ 12 Kosten der Drittanbieter – Kostentragung durch den Kunden
12.1 Telefonie (Telnyx, Twilio und weitere Telefonieanbieter): Soweit nicht § 12a oder eine Vereinbarung in Textform einen Festpreis bestimmt, trägt jeder Kunde sämtliche durch die Nutzung der Sondernummer entstehenden Kosten selbst. Dies umfasst insbesondere eingehende und ausgehende Gesprächsminuten, Verbindungsentgelte, Weiterleitungsentgelte, monatliche Rufnummernmieten, einmalige Kaufpreise, regulatorische Gebühren und Aufschläge.
12.2 SMS: Sämtliche durch den SMS-Versand entstehenden Kosten trägt jeder Kunde selbst, einschließlich Kosten für Anmeldecodes, Benachrichtigungen und Ersatzzustellungen nach § 8.4 sowie für Auslands- und Sonderrufnummern.
12.3 KI-Dienste (z. B. OpenAI, Vapi, Google): Soweit nicht § 12a oder eine Vereinbarung in Textform einen Festpreis bestimmt, trägt jeder Kunde sämtliche durch die Nutzung der KI-Dienste im System entstehenden Kosten des Zugangsschlüssels (API-Key) selbst, insbesondere Kosten für Transkription, Zusammenfassung, die KI-Assistentin, das Auslesen von Dokumenten, Textgenerierung und sonstige Modellaufrufe, unabhängig davon, ob diese durch bewusste Nutzung, durch automatische Abläufe oder durch Wiederholungsversuche entstehen.
12.4 Entsprechendes gilt für alle weiteren verbrauchsabhängigen Drittleistungen (z. B. Karten-, Adress-, Flug- und Fahrplandienste, E-Mail-Versand, Push-Zustellung, Zahlungsdienstleister-Gebühren).
12.5 Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der Anbieterin (a) direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter über dessen eigenes Konto oder (b) durch Weiterberechnung über die Anbieterin. Im Fall (b) ist die Anbieterin berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten zuzüglich eines Verwaltungs- und Bearbeitungsaufschlags von bis zu 20 % sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer weiterzuberechnen; die Weiterberechnung erfolgt regelmäßig monatlich. Die Nachweise des jeweiligen Drittanbieters bzw. die von der Anbieterin geführten Verbrauchsaufzeichnungen sind maßgeblich. Für Leistungen mit Festpreis nach § 12a gilt ausschließlich § 12a.
12.6 Der Kunde ist verpflichtet, ein ausreichendes Guthaben bzw. eine gültige Zahlungsmethode bei den Drittanbietern vorzuhalten. Für Funktionsausfälle infolge fehlenden Guthabens, überschrittener Limits, gesperrter Zahlungsmittel oder gekündigter Drittkonten des Kunden haftet die Anbieterin – vorbehaltlich § 21 – nicht; die Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Anbieterin bleibt hiervon unberührt.
12.7 Die Anbieterin darf Verbrauchsobergrenzen, Tages- und Monatslimits sowie Drosselungen einrichten, um Kostenexplosionen und Missbrauch zu verhindern. Werden Limits erreicht, können einzelne Funktionen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen; dies ist kein Mangel.
12.8 Preiserhöhungen, Gebühren- oder Modelländerungen der Drittanbieter gibt die Anbieterin unverändert weiter; für die Festpreise nach § 12a gilt § 12a.4. Solche Weitergaben gelten nicht als Preiserhöhung im Sinne des § 14.6.
§ 12a Preise für Sondernummern und KI-Assistentin
12a.1 Sondernummer: Für jede Sondernummer (Rufnummer mit KI-Erkennung) berechnet die Anbieterin 15 Cent (0,15 EUR) je Gesprächsminute, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit diesem Minutenpreis sind abgegolten: die Gesprächsminuten auf der Sondernummer, die Weiterleitung an die hinterlegten Rufnummern des Kunden sowie die KI-Erkennung (automatische Transkription, Zusammenfassung und Erkennung von Fahrtwünschen nach § 10).
12a.2 KI-Assistentin: Ist die KI-Assistentin (§ 10.8) aktiviert, berechnet die Anbieterin hierfür zusätzlich 14,8 Cent (0,148 EUR) je Gesprächsminute, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Berechnet werden nur Gesprächsminuten, in denen die KI-Assistentin aktiviert ist. Ist sie ausgeschaltet, fällt dieser Zuschlag nicht an.
12a.3 Maßgeblich für die Zahl der Gesprächsminuten sind die Verbindungsdaten des jeweiligen Telefonie- bzw. KI-Anbieters und die Verbrauchsaufzeichnungen der Software. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich; § 14.2 gilt für den Einzug.
12a.4 Preisänderungen der Anbieter: Die Minutenpreise hängen von den Preisen der eingesetzten Anbieter ab (derzeit insbesondere Telnyx, Twilio, OpenAI und Vapi). Erhöht oder senkt ein Anbieter seine Preise, ist die Anbieterin berechtigt und – bei Senkungen – verpflichtet, die Minutenpreise in dem Umfang anzupassen, in dem sich ihre Kosten für die betreffende Leistung ändern; einen zusätzlichen Gewinn darf sie daraus nicht erzielen. Über jede Änderung informiert die Anbieterin den Kunden schriftlich per E-Mail unter Angabe des neuen Preises und des Zeitpunkts, ab dem er gilt. Die Information erfolgt möglichst vier Wochen vor Wirksamwerden; ändert ein Anbieter seine Preise kurzfristiger, informiert die Anbieterin unverzüglich, nachdem sie davon erfahren hat. Ein höherer Preis gilt frühestens ab dem Tag, an dem die E-Mail versandt wurde.
12a.5 Steigt ein Minutenpreis nach § 12a.4 um mehr als 10 % gegenüber dem zuletzt geltenden Preis, kann der Kunde die betroffene Leistung (Sondernummer oder KI-Assistentin) innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der E-Mail mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preiserhöhung abbestellen. Der übrige Vertrag bleibt davon unberührt. Die KI-Assistentin kann der Kunde darüber hinaus jederzeit in der Software ausschalten.
12a.6 Abweichende Preise in einer Auftragsbestätigung oder einer anderen Vereinbarung in Textform gehen diesem Paragraphen vor. Für Verträge, die vor dem 01.11.2026 geschlossen wurden, gelten die Preise nach §§ 12a.1 und 12a.2 nur, wenn der Kunde ihnen zustimmt (§ 24.1); bis dahin bleibt es bei der bisherigen Abrechnung.
§ 13 Hosting, Verfügbarkeit, Wartung und Sicherheit
13.1 Die gesamte Software TaxiAgentur wird auf Servern der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, betrieben. Für den Fall eines Totalausfalls hält die Anbieterin eine Sicherungskopie auf einem Ausweich-Server der netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe, Deutschland, bereit. Beide sind von der Anbieterin unabhängige Unternehmen. Im Falle von Ausfällen des Rechenzentrums, der Server, der Netzanbindung, der Stromversorgung, der Virtualisierung, der Speichersysteme oder sonstiger Infrastruktur haftet die Anbieterin – vorbehaltlich § 21 – weder für den Ausfall noch für den daraus entstandenen Schaden. Die Anbieterin bemüht sich, den Betrieb im Rahmen des Zumutbaren schnellstmöglich wiederherzustellen.
13.2 Die Anbieterin ist berechtigt, den Hosting-Anbieter, das Rechenzentrum oder die Serverarchitektur jederzeit zu wechseln, sofern das Datenschutzniveau gewahrt bleibt.
13.3 Es wird keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet und keine Service-Level-Vereinbarung (SLA) getroffen. Die Anbieterin strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an, ohne dass hieraus ein einklagbarer Anspruch, ein Vertragsstrafeversprechen oder eine Garantie folgt. Ein etwaiger Zielwert wird als Jahresmittelwert verstanden und schließt die nachfolgend genannten Zeiten nicht ein.
13.4 Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere: geplante und ungeplante Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherungsarbeiten; Störungen durch höhere Gewalt (§ 23); Ausfälle oder Störungen bei Drittanbietern (§§ 7 bis 12a); Störungen des Internets, der Netzanbindung, der Endgeräte, Browser, Betriebssysteme, Router, Telefonanlagen oder Netzwerke des Kunden; Angriffe Dritter (z. B. DDoS, Schadsoftware, Missbrauch von Zugangsdaten); Sperrungen nach § 15.4 oder § 19; sowie Beeinträchtigungen, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Nutzer oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
13.5 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten gelegt. Bei sicherheitskritischen Vorfällen darf die Anbieterin die Software auch ohne Vorankündigung ganz oder teilweise abschalten.
13.6 Die Anbieterin trifft dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Eine absolute Sicherheit gegen unbefugten Zugriff, Datenverlust, Schadsoftware oder Angriffe Dritter ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet.
13.7 Standort der Infrastruktur (Art. 28 Data Act): Die Server, auf denen die Software läuft und die Daten des Kunden gespeichert werden, stehen in Rechenzentren in Deutschland (Hetzner Online GmbH; Ausweich-Server netcup GmbH) und unterliegen dem Recht der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Gegen unrechtmäßigen Zugriff staatlicher Stellen aus Drittländern schützt die Anbieterin die Daten durch verschlüsselte Übertragung, Speicherung ausschließlich in Deutschland, Zugriffsbeschränkung auf berechtigte Personen und die Prüfung jedes behördlichen Auskunftsersuchens auf seine Rechtmäßigkeit; über ein solches Ersuchen informiert sie den Kunden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Einzelne Zusatzfunktionen (insbesondere Telefonie, KI-Auswertung und Push-Mitteilungen) nutzen Dienstleister mit Sitz in Drittländern; sie sind in Anlage 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung unter www.taxiagentur.de/datenschutz-ki.php aufgeführt.
13.8 Automatische Löschfristen: Zur Datensparsamkeit löscht die Software bestimmte Daten automatisch nach festen Fristen (z. B. Standort-, Tempo- und Fahrtverlaufsdaten nach 90 Tagen; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung und im Vertrag zur Auftragsverarbeitung). Benötigt der Kunde solche Daten länger, exportiert er sie rechtzeitig. Für automatisch gelöschte Daten besteht kein Wiederherstellungsanspruch.
§ 14 Preise, Abonnement, Zahlung und Zahlungsverzug
14.1 Die Nutzung der Dienste von TaxiAgentur setzt zwingend die Bezahlung der laufenden Mitgliedschaft im gebuchten Tarif voraus; je nach Tarif bzw. Vereinbarung wird sie monatlich, halbjährlich oder jährlich abgerechnet. Die Zahlweise ändert nichts an der vereinbarten Vertragslaufzeit (§ 15). Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise des jeweiligen Fahrzeug-/Leistungspakets. Verbrauchsabhängige Entgelte richten sich nach den §§ 12 und 12a, Zusatzfunktionen nach § 5.10.
14.2 Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe mittels der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige und gedeckte Zahlungsmethode dauerhaft zu hinterlegen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
14.3 Bei Ausbleiben, Scheitern, Rückbuchung, Widerruf oder Kündigung der Abonnementzahlung erlischt der Anspruch des Unternehmens auf Nutzung der Software. Die Anbieterin ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zur Software und zu allen Modulen ohne weitere Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren. Der Vergütungsanspruch für den laufenden Abrechnungszeitraum und – bei einer festen Vertragslaufzeit nach § 15.2 – für die restliche Vertragslaufzeit bleibt bestehen; ersparte Aufwendungen der Anbieterin werden angerechnet. Das Widerrufen oder Zurückbuchen einer Zahlung ist keine Kündigung (§ 15.7). Eine Sperrung entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten und begründet keine Schadensersatzansprüche gegen die Anbieterin.
14.4 Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Für Rücklastschriften und fehlgeschlagene Abbuchungen, die der Kunde zu vertreten hat, kann die Anbieterin zusätzlich die ihr tatsächlich entstandenen Fremdkosten (insbesondere Bankgebühren) verlangen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Eigene Mahnkosten der Anbieterin sind mit der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB abgegolten.
14.5 Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
14.6 Die Anbieterin kann die Preise höchstens einmal je Kalenderjahr zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen, um nach Vertragsschluss eingetretene Kostensteigerungen weiterzugeben, die sie nicht beeinflussen kann – insbesondere bei Rechenzentrum und Hosting, Software-Lizenzen, Energie und Personal. Sinken diese Kosten, gibt sie die Senkung in gleicher Weise weiter. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt und begründet. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; hierauf wird er in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Übersteigt die Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten insgesamt 10 %, wird sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform oder durch Bestätigung in der Software wirksam; stimmt der Kunde nicht zu, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Die Weitergabe von Drittanbieterkosten nach § 12.8 bleibt unberührt; für die Minutenpreise nach § 12a gilt ausschließlich § 12a.4.
14.7 Erhöht sich die Anzahl der genutzten Fahrzeuge, Nutzer oder Standorte über die im gebuchten Tarif enthaltene Grenze hinaus, ist die Anbieterin berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Überschreitung in den passenden höheren Tarif umzustellen und diesen abzurechnen.
14.8 Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform zu erheben; nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt, sofern die Anbieterin in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat.
14.9 Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet, soweit die Nichtnutzung nicht auf einem von der Anbieterin zu vertretenden Umstand beruht.
§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperrung
15.1 Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung. Ein Monatsabonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Ein Jahresabonnement hat eine feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten; eine feste Vertragslaufzeit von 6 Monaten kann in Textform vereinbart werden.
15.2 Kündigung und automatische Verlängerung bei fester Vertragslaufzeit: Hat der Kunde eine Vertragslaufzeit von 6 oder 12 Monaten vereinbart und möchte er die Software nach Ablauf dieser Laufzeit nicht weiter nutzen, muss die Kündigung spätestens 30 Tage vor Vertragsende schriftlich per E-Mail an info@taxiagentur.de erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit von weiteren 6 bzw. 12 Monaten. Das gilt für jede weitere Verlängerung ebenso. Während einer festen Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt ausgeschlossen; Sonderkündigungsrechte nach diesen AGB und das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 15.4) bleiben unberührt. Die Anbieterin kann den Vertrag mit derselben Frist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen.
15.3 Form und Zugang der Kündigung: Der Kunde kündigt per E-Mail an info@taxiagentur.de (Textform; eine Unterschrift ist nicht erforderlich) oder über die Kündigungsfunktion in der Zentrale unter Einstellungen › Mitgliedschaft. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang der E-Mail bei der Anbieterin bzw. auf den Zeitpunkt der Kündigung in der Software an. Eine Kündigung per Telefon, WhatsApp, Chat, Support-Ticket oder mündlich ist nicht wirksam. Die Anbieterin kündigt in Textform an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse des Kunden.
15.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen mit einem nicht unerheblichen Betrag, bei Verstoß gegen §§ 16, 17 oder 18, bei rechtswidriger Nutzung, bei Gefährdung der Systemsicherheit, bei unrichtigen Angaben des Kunden, bei Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden oder bei Einstellung seines Geschäftsbetriebs.
15.5 Unabhängig von einer Kündigung ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung besteht oder Zahlungsrückstände bestehen. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht unberührt.
15.6 Datenexport und Anbieterwechsel (EU-Datenverordnung): Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Die Anbieterin unterstützt den Kunden beim Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur nach Maßgabe der Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Im Einzelnen gilt:
(a) Exportierbare Daten: Der Kunde kann jederzeit alle Daten exportieren bzw. von der Anbieterin anfordern, die er oder seine Nutzer in die Software eingegeben haben oder die durch die Nutzung der Software für ihn erzeugt wurden, insbesondere Fahrten und Termine, Fahrgast-, Kunden-, Fahrer-, Mitarbeiter- und Fahrzeugstammdaten, Rechnungen, Belege und Abrechnungen, Schicht- und Kilometerdaten, Nachrichten sowie hochgeladene Dateien und Dokumente. Die Bereitstellung erfolgt in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, JSON oder PDF für Belege). Nicht zu den exportierbaren Daten gehören Quellcode, Programmlogik, Systemprotokolle, Sicherheitsdaten und sonstige Daten über den internen Betrieb der Software, soweit ihre Herausgabe Geschäftsgeheimnisse der Anbieterin oder die Sicherheit der Software gefährden würde.
(b) Einleitung des Wechsels: Der Kunde kann den Wechsel jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten in Textform verlangen und teilt dabei mit, ob er zu einem anderen Anbieter wechselt, die Daten in eine eigene Infrastruktur übernimmt oder nur deren Löschung wünscht. Vergütungsansprüche für eine fest vereinbarte Vertragslaufzeit (Jahresabonnement oder vereinbarte Laufzeit von 6 Monaten, § 15.2) bleiben unberührt; sie sind kein Wechselentgelt.
(c) Übergangszeitraum: Nach Ablauf der Frist nach (b) beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem der Vertrag fortgilt und die Anbieterin den Wechsel angemessen unterstützt, die Geschäftskontinuität mit gebotener Sorgfalt wahrt, über ihr bekannte Risiken informiert und ein hohes Sicherheitsniveau aufrechterhält. Ist dieser Zeitraum technisch nicht einzuhalten, teilt die Anbieterin dies innerhalb von 14 Werktagen nach dem Wechselverlangen mit und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern.
(d) Abruf und Löschung: Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen. Danach, oder sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist, löscht die Anbieterin sämtliche exportierbaren Daten des Kunden vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Sicherungskopien werden im laufenden Sicherungszyklus überschrieben. Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels; wünscht der Kunde nur die Löschung, endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist nach (b). Die Anbieterin teilt dem Kunden das Vertragsende mit.
(e) Kosten: Für den Wechsel und den Datenexport nach diesem § 15.6 berechnet die Anbieterin keine Wechselentgelte. Leistungen, die darüber hinausgehen – etwa die Aufbereitung in einem individuellen Format oder die Übertragung in ein bestimmtes Fremdsystem –, können gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand vereinbart werden.
(f) Ohne Wechselverlangen: Verlangt der Kunde bis zum Vertragsende keinen Wechsel und keinen Export, löscht die Anbieterin seine Daten 30 Kalendertage nach Vertragsende unwiderruflich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde sollte seine Daten deshalb rechtzeitig selbst sichern (§ 16.6).
(g) Informationen nach Art. 26 und 28 Data Act: Die Exportformate und Datenkategorien ergeben sich aus (a); eine aktuelle Übersicht der Datenstrukturen und Formate stellt die Anbieterin auf Anforderung bereit. Angaben zum Standort der IT-Infrastruktur und zu den Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßigen staatlichen Zugriff aus Drittländern enthält § 13.7.
15.7 Die bloße Nichtnutzung der Software, das Löschen von Zugängen oder Fahrzeugen, das Entfernen der Zahlungsmethode sowie das Widerrufen oder Zurückbuchen von Zahlungen gelten nicht als Kündigung.
§ 16 Pflichten und Verantwortungsbereich des Kunden
16.1 Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen seines Zugangs verantwortlich, insbesondere für Internetzugang, Endgeräte, Browser, Betriebssysteme, Mobilfunkverträge, Router, Telefonanlagen und Rufumleitungen, Stromversorgung, Virenschutz und Firewalls.
16.2 Zugangsdaten, Zugangsschlüssel (API-Keys) und Passwörter sind geheim zu halten, regelmäßig zu ändern und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Missbrauchsverdacht ist der Anbieterin unverzüglich zu melden.
16.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle seine Nutzer die Bestimmungen dieser AGB einhalten. Er steht für das Verhalten seiner Nutzer, Fahrer, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verhalten ein.
16.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in die Software eingegebenen, importierten und von der Software vorgeschlagenen Inhalte und Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Für Inhalte, Adressen, Preise, Rechnungen, Kassenbuchungen, Steuerausweise und Kommunikation, die über die Software erstellt oder versendet werden, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
16.5 Der Kunde hat die zwingenden Vorschriften des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts einzuhalten, insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit Endkunden per WhatsApp, SMS, E-Mail oder Telefon (§ 7 UWG, Art. 6 DSGVO). Für unzulässige Werbung, fehlende Einwilligungen, Abmahnungen und Bußgelder haftet ausschließlich der Kunde.
16.6 Der Kunde hat regelmäßig – mindestens in dem Umfang, der dem Wert der Daten entspricht – eigene Sicherungskopien der von ihm eingegebenen und exportierbaren Daten anzufertigen und aufzubewahren. Unterlässt er dies, trifft ihn im Schadensfall ein Mitverschulden.
16.7 Der Kunde hat für sicherheits- und geschäftskritische Abläufe (Erreichbarkeit, Disposition, Abrechnung, Kassenführung) angemessene Notfall- und Ersatzverfahren vorzuhalten, die unabhängig von der Software funktionieren.
16.8 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erkennbarkeit, in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung (Zeitpunkt, Modul, Fehlermeldung, Reproduktionsschritte) anzuzeigen. Der Kunde wirkt bei der Fehlereingrenzung angemessen mit.
16.9 QR-Codes, Einmal-Anmeldelinks und PINs für die Apps (z. B. „Aufs Handy“) sind wie Passwörter zu behandeln. Wer einen solchen Code nutzt, erhält Zugang zum Konto des Kunden. Der Kunde gibt Codes nur an berechtigte Personen weiter; für Zugriffe über weitergegebene oder offen gezeigte Codes ist er verantwortlich.
16.10 Die Anbieterin leistet Support per E-Mail, Telefon und über die Support-Tickets in der Software zu ihren üblichen Geschäftszeiten; bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht geschuldet, sofern nicht in Textform vereinbart. In Tickets, Bildschirmfotos und Anhängen übermittelt der Kunde nur die für die Bearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten.
§ 17 Nutzungsrechte und Schutzrechte
17.1 Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Die Nutzung durch Fahrer und Mitarbeitende während Fahrten oder Aufenthalten im Ausland ist davon umfasst; weitere Länder können in Textform vereinbart werden.
17.2 Sämtliche Rechte an der Software, am Quell- und Objektcode, an Datenbanken, Datenbankstrukturen, Schnittstellen, Oberflächen, Gestaltungen, Texten, Grafiken, Logos, Marken, Dokumentationen und Know-how verbleiben ausschließlich bei der Anbieterin bzw. ihren Lizenzgebern.
17.3 Dem Kunden ist insbesondere untersagt: die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie weiterzuvermieten, im Rechenzentrumsbetrieb oder als eigene Dienstleistung Dritten anzubieten; die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) – über die Grenzen des § 69e UrhG hinaus –, Sicherungsmechanismen zu umgehen, Urhebervermerke zu entfernen sowie automatisierte Abfragen (Scraping, Crawler, Bots) durchzuführen oder die Software zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu nutzen.
17.4 Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen § 17.3 ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang sofort zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen; Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
17.5 Der Kunde räumt der Anbieterin das Recht ein, die vom Kunden eingestellten Daten zu speichern, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
17.6 Die Anbieterin ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungs- und Statistikdaten, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Nutzer oder Endkunden zulassen, zeitlich unbegrenzt zur Fehleranalyse, Qualitätssicherung, Kapazitätsplanung und Weiterentwicklung ihrer Produkte zu verwenden.
§ 18 Verbotene Nutzung
18.1 Untersagt sind insbesondere: die Nutzung für rechtswidrige Zwecke; der Versand unerlaubter Werbung oder von Massennachrichten ohne Einwilligung; das Einstellen rechtsverletzender, beleidigender, jugendgefährdender oder schadsoftwarebehafteter Inhalte; Versuche, die Systemsicherheit zu überwinden oder Systeme zu überlasten; die Umgehung von Limits, Kontingenten, Freischaltungen oder Abrechnungsmechanismen; die Nutzung durch nicht angemeldete oder gesperrte Personen; sowie die Nutzung für nicht genehmigte Beförderungen.
18.2 Die Anbieterin ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Verstöße Inhalte zu sperren, Funktionen zu deaktivieren, Zugänge zu sperren und – soweit gesetzlich geboten – Behörden zu informieren.
§ 19 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
19.1 Der Kunde ist hinsichtlich der über die Software verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Daten seiner Endkunden, Fahrer und Mitarbeitenden) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Anbieterin verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiterin ausschließlich nach Weisung des Kunden.
19.2 Die Parteien schließen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses, ist unter www.taxiagentur.de/datenschutz-ki.php jederzeit abrufbar und wird dem Kunden auf Anforderung zusätzlich in Textform oder unterschrieben zur Verfügung gestellt.
19.3 Der Kunde erteilt der Anbieterin hiermit die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, die in Anlage 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung aufgeführt sind – insbesondere Hetzner Online GmbH und netcup GmbH (Hosting, Ausweich-Server), Telnyx und Twilio (Telefonie/SMS), Green API (WhatsApp-Anbindung), OpenAI und Vapi (KI-Dienste), Google und Apple (Push-Mitteilungen, Adressen, KI) sowie Anbieter von Karten-, E-Mail- und Push-Diensten. Die Anbieterin informiert über beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen vorher in Textform; der Kunde kann aus wichtigem, datenschutzbezogenem Grund innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Widerspricht er, ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die betroffene Funktion andernfalls nicht mehr erbracht werden kann. Dienste, mit denen der Kunde selbst einen Vertrag schließt (z. B. Taxiwin, Taxameter-Datenportale, DMRZ und andere Abrechnungsdienste, sein E-Mail-Anbieter, sein Google-Konto), sind keine Unterauftragsverarbeiter der Anbieterin.
19.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei einzelnen Diensten (insbesondere Telnyx, Twilio, OpenAI, Vapi, Stripe, Google, Apple) eine Datenübermittlung in Drittländer, insbesondere in die USA, stattfinden kann. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln bzw. eines Angemessenheitsbeschlusses. Für Risiken, die sich aus dem Recht des Drittlands ergeben und die die Anbieterin nicht beeinflussen kann, übernimmt sie – vorbehaltlich § 21 und Art. 82 DSGVO – keine Haftung.
19.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen, insbesondere Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO), Rechtsgrundlagen, Löschkonzepte, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie erforderliche Einwilligungen. Anfragen betroffener Personen beantwortet der Kunde selbst; die Anbieterin unterstützt im gesetzlich geschuldeten Umfang gegen Erstattung des angemessenen Aufwands.
19.6 Es gilt ergänzend die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
§ 20 Mängelrechte und Verjährung
20.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Unerhebliche Abweichungen und übliche Software-Fehler, die die Nutzbarkeit nicht mehr als geringfügig beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
20.2 Kein Mangel sind insbesondere: Störungen nach §§ 7 bis 13 einschließlich §§ 9a, 10a, 11a bis 11g und 12a (Drittanbieter, importierte Daten, Hosting, Netz, Router, Telefonanlagen, Endgeräte), Fehler durch unsachgemäße Bedienung, durch vom Kunden eingegebene fehlerhafte Daten, durch nicht freigegebene Eingriffe, durch veraltete Browser oder Betriebssysteme, durch Blockade durch Sicherheitssoftware Ergebnisse KI-gestützter Funktionen (§§ 10, 10a), maschinelle Übersetzungen sowie Funktionen nach § 5.8.
20.3 Die Anbieterin beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung, insbesondere durch Bereitstellung einer korrigierten Version oder einer zumutbaren Umgehungslösung (Workaround). Die Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung gilt als Mangelbeseitigung.
20.4 Das Recht des Kunden zur Minderung nach § 536 BGB ist ausgeschlossen, soweit der Kunde den Mangel nicht unverzüglich nach § 16.8 angezeigt hat. Eine Minderung erfolgt nicht durch eigenmächtigen Einbehalt, sondern durch Rückforderung; § 536b BGB bleibt unberührt.
20.5 Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 21 Haftung
21.1 Die Anbieterin haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie ausschließlich für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
21.2 Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, für die Verletzung einer ausdrücklich in Textform übernommenen Garantie sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Art. 82 DSGVO, soweit dort zwingend geregelt.
21.3 Haftungshöchstbetrag: Soweit die Anbieterin nach § 21.1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist ihre Haftung der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Netto-Vergütung, höchstens jedoch auf 5.000 EUR je Schadensfall und auf 10.000 EUR für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres.
21.4 Ausgeschlossen ist – außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie außerhalb des § 21.2 – insbesondere die Haftung für: entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entgangene Aufträge, Fahrten und Umsätze, Betriebsunterbrechung, Vorhalte- und Personalkosten, Produktions- und Nutzungsausfall, Rufschädigung, Vertragsstrafen, Bußgelder, Steuernachzahlungen und Hinzuschätzungen, Absetzungen durch Kostenträger, Ansprüche Dritter, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden durch Datenverlust.
21.5 Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 16.6) zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
21.6 Für unentgeltlich erbrachte Leistungen (z. B. Test-, Demo-, Vorschau- und Zusatzfunktionen, kostenlose Beratung und Einrichtungshilfe) haftet die Anbieterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
21.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Anbieterin sowie für Ansprüche aus vorvertraglichem Verschulden, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.
21.8 Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch unterlassene Datensicherung (§ 16.6), fehlende Notfallverfahren (§ 16.7), unterlassene Mängelanzeige (§ 16.8), ungeprüfte Übernahme von KI-Ergebnissen, importierten Daten oder Vorschlägen (§§ 10.4, 10a, 11a.2, 11c, 11d, 11f), unterlassene Prüfung von Rufumleitungen (§ 9a.4) oder nicht rechtzeitig gesperrte Zugänge (§ 16.2), ist anspruchsmindernd bzw. anspruchsausschließend zu berücksichtigen (§ 254 BGB).
21.9 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
21.10 Vorrang dieses Paragraphen: Sämtliche Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in diesen AGB – insbesondere in §§ 7 bis 13 einschließlich §§ 9a, 10a, 11a bis 11g und 12a sowie in §§ 19 und 23 – gelten nur in den Grenzen dieses § 21. Unberührt bleiben daher in jedem Fall die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der §§ 21.1 und 21.3 sowie die Haftung in den Fällen des § 21.2.
§ 22 Freistellung
22.1 Der Kunde stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich Ansprüchen von Endkunden, Fahrern, Mitarbeitenden, Wettbewerbern, Kostenträgern, Finanz-, Aufsichts- und Datenschutzbehörden – frei, die gegen die Anbieterin aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Software, aufgrund vom Kunden eingestellter Inhalte, aufgrund unterlassener Einwilligungen (insbesondere nach §§ 8.7, 10.2, 10a.4, 11.5, 11.8, 11e.4, 11g.2, 16.5) oder aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften geltend gemacht werden.
22.2 Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, Bußgelder und Gerichtskosten.
22.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin bei der Abwehr solcher Ansprüche nach Kräften zu unterstützen und ihr unverzüglich alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 23 Höhere Gewalt
23.1 Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieterin die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien sie für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen insoweit nicht.
23.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Terror, Aufruhr, Epidemien und Pandemien, behördliche und gesetzliche Maßnahmen, Streik und Aussperrung (auch in fremden Betrieben), Energie- und Strommangel, Ausfall von Telekommunikations-, Internet- und Mobilfunknetzen, großflächige Netzstörungen, Cyberangriffe (insbesondere DDoS und Ransomware), Ausfall oder Insolvenz von Vorlieferanten und Drittanbietern sowie sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegende Umstände.
23.3 Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
§ 24 Änderungen dieser AGB
24.1 Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, geänderte Marktbedingungen, technische Entwicklungen, neue Funktionen der Software oder geänderte Bedingungen von Drittanbietern erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Preise (hierfür gilt § 14.6), der Laufzeit und der Kündigungsfristen sind auf diesem Weg ausgeschlossen; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform oder durch Bestätigung in der Software.
24.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs kann jede Partei das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
§ 25 Vertraulichkeit
25.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zu Vertragszwecken zu verwenden.
25.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
25.3 Die Verpflichtung gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Die Regelungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) bleiben unberührt.
§ 26 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden oder Subunternehmer der Anbieterin, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR fällig; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 27 Referenznennung
Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden auf ihrer Website und in Werbematerialien zu benennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; die Anbieterin entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.
§ 28 Abtretung, Rechtsnachfolge, Unterbeauftragung
28.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform auf Dritte übertragen.
28.2 Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, Umwandlung oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen und Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
§ 29 Kommunikation und Textform
29.1 Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages können wirksam in Textform, insbesondere per E-Mail an die jeweils zuletzt mitgeteilte Adresse oder über die Mitteilungsfunktion in der Software, abgegeben werden. Das gilt auch für Mitteilungen über Preisänderungen nach § 12a.4.
29.2 Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig abzurufen. Mitteilungen per E-Mail gehen dem Kunden zu, sobald sie in dem Postfach der zuletzt mitgeteilten Adresse eingegangen sind und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können.
§ 30 Schlussbestimmungen
30.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
30.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Günzburg. Die Anbieterin ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
30.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Günzburg.
30.4 Die Anbieterin ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
30.5 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB haben Vorrang.
30.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
30.7 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarung in Textform, (2) Auftragsverarbeitungsvertrag, (3) funktionsbezogene Bedingungen nach § 5.7, (4) diese AGB, (5) Leistungs- und Tarifbeschreibung auf der Website.
Stand: 02.11.2026 (Version 2.3). TaxiAgentur.de ist eine Marke der Werbeagentur Focustrend, Inhaberin Tugba Özkaya, Bubesheimer Str. 22, 89312 Günzburg.